Chirurgie
Auf dem Gebiet der Chirurgie lassen sich eine Vielzahl von Eingriffen ohne
Krankenhausaufenthalt durchführen. Dazu gehören u.a. operative Maßnahmen beim
Krampfaderleiden inkl. der dabei auftretenden Hautveränderungen. Auch
Bauchwandbrüche am Nabel, oberhalb des Nabels, sowie Leistenbrüche sind
ambulant operativ zu versorgen.
Ein weiteres Einsatzgebiet der ambulanten Chirurgie umfaßt die
Therapie von krankhaften Veränderungen im Bereich der Haut und unter der Haut
wie z.B. Warzen, gutartige Geschwülste, Pigmentflecken und Abszessen.
Dazu gehört auch die operative Therapie von Sehnenverletzungen und
-Einklemmungen, Nerveneinengungen am Arm und Bein und krankhafte Veränderungen
im Enddarmbereich (z.B. Hämorrhoiden oder Analfisteln),
Schleimbeutelverdickungen, Knochenwucherungen und vieles mehr.
Frauenheilkunde
In der Frauenheilkunde hat die ambulante Chirurgie eine lange Tradition. War
das Spektrum der ambulant durchgeführten Eingriffe bis vor kurzem noch
eingeschränkt, so können heute durch die risikoarme ambulante Anästhesie und
endoskopischen Operationsmethoden sehr viel mehr Operationen ohne
Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden.
Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einige Beispiele dafür:
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Ausschabung der Gebärmutter, z.B. bei
Blutungsstörungen
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Entnahme von Gewebeproben aus dem
Gebärmutterhals, z.B. bei krankhaftem Zellbefund
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Beendigung von Fehlgeburten mittels Curettage
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Entfernung von Cysten o.ä. in und außerhalb
der Scheide
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Korrektur schlecht verheilter Dammschnitte
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Plastische Operationen an Scheide und
Gebärmutterhals
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Ein relativ junges ambulant chirurgisches Gebiet ist die Ohrchirurgie. Viele
mikrochirurgische Eingriffe am Mittelohr und am Trommelfell lassen sich
ausgezeichnet ambulant durchführen, da der Patient in der Regel kaum
postoperative Beschwerden hat, die Nachblutungsgefahr gering und die
Infektionsgefahr gegenüber stationär durchgeführten Eingriffen herabgesetzt
ist.
Kinderchirurgie
So wie Kinderärzte Spezialisten für die Behandlung von Kindern sind, gibt
es Kinderchirurgen, die nur Kinder operieren.
Schon lange werden Operationen bei Kindern in Narkose ambulant durchgeführt,
weil dadurch eine Trennung von Eltern und Kind vermieden wird.

Folgende Erkrankungen können heute ambulant operiert werden:
- Beim Leistenbruch zeigt sich bei Anspannung des Bauches eine Vorwölbung im
Bereich der Leistenbeuge. Wegen der Gefahr der Darmeinklemmung empfiehlt
sich die baldige Operation.
- Ein Wasserbruch ist eine Flüssigkeitsansammlung im Samenstrang. Durch
lange bestehenden Druck kann es zur Störung des Hodenwachstums kommen.
- Ein Hodenhochstand darf ebenfalls nicht unbehandelt bleiben.
- Wenn sich ein Nabelbruch nicht von allein zurückbildet, sollte er - wie
auch andere Vorwölbungen der Bauchwand - operativ verschlossen werden.
- Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Geschwülsten und Veränderungen an
der Körperoberfläche, die beim Kind, oft notwendigerweise in Narkose,
jedoch ambulant operiert werden können.
- Häufig besteht bei Kindern eine Vorhautverengung (Phimose), die zu
Entzündungen oder zur Harnabflußbehinderung führen kann.
Urologie
Der Urologe ist Spezialist für Krankheiten der Niere, Harnleiter, Harnblase
und der Harnröhre sowie zusätzlich bei Männern für Erkrankungen und
Funktionsstörungen des Geschlechtsapparates, also von Prostata, Samenblasen,
Hoden, Nebenhoden und Penis.
Für das ambulante Operieren eignen sich in der Regel gut Eingriffe am Hoden,
z.B. Wasserbruchabtragungen, Nebenhodencystenentfernungen oder Sterilisationen.
Auch die Beseitigung von Vorhautverengungen (Phimosen) sowie Eingriffe in der
Harnröhre, wie Polypenabtragungen oder Erweiterungen von
Harnröhrenverengungen, lassen sich ambulant durchführen.
Auch die Entfernung von kleinen Geschwülsten oder Steinen ist heute schon
ambulant durchführbar.
Meist dauern diese urologischen Eingriffe nicht länger als 60 Minuten. Nach
einer abschließenden Überwachungszeit von etwa 2 Stunden kann der Patient in
seine häusliche Umgebung entlassen werden.
Bei Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst (Dentophobie). Bei größeren
chirurgischen Eingriffen (z.B. operative Entfernung mehrerer Zähne, Einsetzen
mehrerer Implantate ( ggf. mit gleichzeitigem Knochenaufbau), bei „großen“ oder
langen Eingriffen, die sonst nur in mehreren Behandlungen durchführbar sind. Bei
Behinderten oder unkooperativen Kindern, bei denen bisher keine ausreichende
Sanierung stattfand .
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